Ausführliche Analyse von Ines Kappstein zur Wirksamkeit des Mund-Nasen-Schutzes.

Nachtrag: Die Arbeitgeberin distanziert sich von der Krankenhaushygienikerin. 

Außerdem: "Die maskierte Gesellschaft ... Aktuell ist unklar, wann die situations-   

bezogene Maskenpflicht in der Öffentlichkeit eigentlich beendet werden soll..." 


29.12.2020: Nach Kritik an Laschet: "NRW will Masken-Vertrag rückabwickeln." Maskenpflicht an Schulen: "war gesetzwidrig - Ein Gerichtsurteil aus Österreich lässt auch hierzulande aufhorchen. Wurden Verordnungen nur auf Zuruf – also ohne dokumentierte Faktenbasis beschlossen? ... Die Richter des Verfassungsgerichtshof folgten damit der Argumentation von Eltern, die wegen ... Tragen des Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Unterrichts Beschwerde eingelegt hatten. Sie machten geltend, 'dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen'." Deutsche Bahn: "Maskenverweigerern droht Zug-Verbot." Steuerverschwendung? "Das große Geschäft mit den FFP2-Masken."

 

19.12.2020: Video aus Alnatura-Filiale: "Marktleiter räumt Einkaufswagen einer Kundin aus - weil sie keine Maske trägt." Anderes Video: Familie wird aus Flugzeug geschmissen, weil sich das zweijährige Kind die Maske nicht überziehen ließ. OVG Lüneburg: "Maskenpflicht im Schulunterricht kann auch inzidenzunabhängig angeordnet werden ... Einwände der Antragsteller gegen die nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes erfolgende Ermittlung des Inzidenzwertes ... überzeugten nicht." (!) 

 

13.12.2020: Hersteller warnt: "Corona-Maske im Rückruf - Giftiger Inhaltsstoff entdeckt! Es droht Lebensgefahr - Die Maske wurde aufgrund von hochgiftigen und lebensgefährlichen Inhaltsstoffen vom Drogeriemarkt Müller aus dem Verkauf genommen." VG Münster: "hat die Rechtmäßigkeit der Entscheidung einer Grundschule in Coesfeld bestätigt, zwei Schüler wegen der Weigerung, eine Alltagsmaske zu tragen, vom Schulbesuch auszuschließen. Die Schüler hatten der Schule mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, wonach bei ihnen 'eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischen Atem- und Kreislauffunktion' bestehe, 'die durch ständiges Einatmen von CO2-reicher Luft unter der Mund-/Nasenbedeckung# entstehe..." (Begründung lesen!) Auch das VG Aachen nimmt Arztbelege nicht ernst: "...hat den Eilantrag einer Schülerin aus dem Kreis Euskirchen abgelehnt, die die gerichtliche Feststellung erreichen wollte, dass sie von der Verpflichtung, im Unterricht und auf dem Schulgrundstück eine Alltagsmaske zu tragen, aus medizinischen Gründen befreit ist ... verschiedene ärztliche Atteste einer Ärztin für Anästhesie vorgelegt. Diese hat die Kammer für nicht ausreichend gehalten. Die Schulleitung und auch das Gericht müssten aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der medizinischen Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht selbstständig zu prüfen und festzustellen." Maskenbefreiung: "Wird bei Vorlage des Attestes dann zum Beispiel vom Personal dennoch der Zugang zu einer Einrichtung verweigert, kann man die Polizei hinzuziehen. Allerdings können sich Ladenbesitzer auch auf ihr Hausrecht berufen. Demnach können sie auch Kunden mit einem Attest den Zugang verweigern. Der Fall der Diskriminierung liegt nach Ansicht von Juristen erst vor, wenn der Kunde auch einen Behindertengrad vorweisen kann." Hin und Her: "bei Klarsichtmasken - Ministerium in der Kritik - Wie konnte es sein, dass das Bayerische Gesundheitsministerium Klar-sichtmasken erst als wirksamen Mund-Nasen-Schutz zugelassen, heute aber als solchen verboten hat?"

 

5.12.2020: Die FAZ als Pädagoge vom Dienst: "Die soziale Ausstrahlung der Maskenträger." Studie Uni Erfurt: "Die Testpersonen wurden daraufhin nach ihrer Wahrnehmung der Situation befragt. Hier zeigte sich, dass unabhängig vom Gelten einer Pflicht die andere Person als prosozial eingeschätzt wurde, sofern sie eine Maske trug — das Maskentragen werde wie ein 'sozialer Vertrag' wahrgenommen, so die Forscher: Diejenigen die sich daran hielten, würden sich gegenseitig 'belohnen', während diejenigen, die den Vertrag nicht befolgen, 'gestraft' würden." 

 

2.12.2020: VG Münster: "Ausnahmslose Maskenpflicht für Lehrer in Münster rechtswidrig - Keine Erforderlichkeit einer ausnahmslosen Maskenpflicht für Lehrer aufgrund zurückgehendem Infektionsgeschehen ... Die Regelung erweise sich als unverhältnismäßig." Und ach ja: "Jetzt empfiehlt die WHO, Masken auch in der eigenen Wohnung zu tragen." Aber: trotz der Empfehlung bleibe die WHO dabei, dass der Nutzen allgemeinen Maskentragens bei Gesunden bislang nicht eindeutig nachgewiesen ist: "Zurzeit gibt es nur begrenzte und widersprüchliche wissenschaftliche Nachweise über die Wirksamkeit des Maskentragens bei gesunden Menschen, um Infektionen mit Atemwegsviren, einschließlich Sars-CoV-2, zu verhindern." Ein Leserkommentar dazu: "Wichtig ist, dass wir alle Windeln tragen denn nun hat man festgestellt, dass auch Fürze Corona übertragen." Recht hat er.

 

1.12.2020:  Modehersteller: "van Laack verdoppelt Umsatz dank Mund-Nasen-Schutzmasken - und dem Sohn von Armin Laschet." Nachtrag: NRW-Ministerpräsident: "Armin Laschet reagiert wütend auf den Vorwurf, der Tipp seines Sohnes habe einem Masken-Hersteller eine Vorzugsbehandlung verschafft." Mehr dazu

 

28.11.2020: OVG Saarland: Beschluss vom 19.11.2020: "Beschwerde von Kreistagsmitgliedern in Saarlouis gegen Maskenpflicht an Sitzplätzen des Kreistags erfolgreich ... Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts besteht - derzeit - keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gremien des Kreistags Saarlouis während der Sitzungen." (!) VG Braunschweig: Beschluss vom 19.11.2020: "Schulen dürfen verlangen, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen" - trotz ärztlichem Attest, dieses sei zu ungenau.

 

22.11.2020: "Was taugen FFP2-Masken wirklich? - Hygiene-Experte warnt: 'Nutzlos und teuer' - Risikogruppen und Senioren sollen ... künftig mit FFP2-Schutzmasken ausgestattet werden ... RKI-Chef Lothar Wieler ist skeptisch: Wegen des erhöhten Atemwiderstands sollten FFP2-Masken eigentlich nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden ... Prof. Klaus-Dieter Zastrow vom Hygieneinstitut Berlin geht in seiner Kritik noch einen Schritt weiter: 'FFP2-Masken schützen im Alltag kein bisschen besser als der inzwischen allen bekannte chirurgische Mund-Nasen-Schutz'." Grazer Arzt: "bewies CO2-Grenzwertüberschreitung unter Masken." 

 

20.11.2020: "VG Wiesbaden: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in Jahrgangs-stufe 1 ... Es bestünde auch die Möglichkeit, bei körperlichen Einschränkungen, die dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entgegenstünden, von der Pflicht zum Tragen einer solchen ausgenommen werden zu können. Hierbei könne man sich auch an das zuständige Gesundheitsamt wenden." VG Gießen: lehnte "Eilantrag eines Schülers abgelehnt, mit dem dieser begehrte, auf dem Schulgelände und während des Präsenzunterrichts aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen ... Antragsteller habe die von ihm behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Soweit hierfür die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werde, sei dies grundsätzlich unbedenklich." VG Trier: Maskenpflicht in Innenstadt unverhältnismäßig - "Maskenpflicht nicht verfassungskonform - dennoch weiter gültig." Ernst & Young: "erhält nächsten Millionen-Auftrag von Gesundheitsminister Spahn - Im Rahmen eines Folgeauftrags im Wert von 27 Millionen Euro soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young für das Bundesgesundheits-ministerium den Kauf von Schutzmasken abwickeln. Seit dem 1. Januar 2015 hat Ernst & Young 'von der Bundesregierung drei Aufträge in Vergabeverfahren ohne Ausschreibung' erhalten."

 

16.11.2020: Maskenpflicht: "Die übersehenen Nebenwirkungen und die fehlende Verhältnismäßigkeit - eine evidenzbasierte Prüfung." Außerdem: "Weil die Leiterin der Grundschule in Froschhausen am vergangenen Wochenende die Querdenken-Demo in Leipzig besucht und vor Ort dem ZDF ein kurzes Interview gegeben hat, verbietet ihr nun das Schulamt den Kontakt zu Schülern und Kollegen. Die Pädagogin hatte in dem im Fernsehen ausgestrahlten Interview angegeben, dass sie die Corona-Maßnahmen für übergriffig halte und sehe, dass viele Menschen ihre Existenz verlieren. Außerdem sagte sie: 'Ich bin Schulleiterin, ich sehe, die Kinder leiden unter den Masken.' ... Jeder direkte Kontakt mit Schülern und dem Kollegium der Dienststelle sei ihr daher bis auf weiteres untersagt ... An ihrer Grundschule wurden offenbar stets alle Corona-Vorschriften umgesetzt. Trotz des Attests soll sie sogar während der Dienstausübung durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben." Sachsen: "Noch keine Corona-Ausgangssperren, aber FFP2-Masken für Senioren."  

 

11.11.2020: Nach Gerichtsurteil: "Hannover hebt die Maskenpflicht für Einkaufsstraßen, Ladengebiete und Einkaufszentren ab sofort auf. Die Behörde will ihre Vorschriften präzisieren und eine Liste mit Straßen vorlegen, auf denen Masken künftig zu tragen sind." "Maskenstreit mit Söder eskaliert: Münchens OB 'mehr als nur enttäuscht' ... Reiter hatte für Grundschüler die Maskenpflicht im Unterricht abgeschafft. Doch das CSU-Gesundheitsministerium intervenierte ... 'Ausnahmeregelung war für unsere Grundschüler und ihre Eltern eine echte Erleichterung in dieser schwierigen Zeit und infektiologisch gut begründet. Deshalb hatte sie das Gesundheitsministerium ja auch mitgetragen. Überhaupt kein Verständnis habe ich aber dafür, dass auch der von mir ... mit der Staatsregierung auf höchster Ebene vereinbarte Kompromiss ... einfach aufgekündigt wurde, ohne dass sich die Faktenlage geändert hätte' ... Es sei ehrlicher, 'die Möglichkeit einer fachlich begründeten Ausnahmegenehmigung ganz aus der Verordnung zu streichen, als hier ein politisches Exempel auf dem Rücken der Münchner Grundschüler zu statuieren'." Außerdem: "Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf für eine stadtweite Maskenpflicht ist laut einer Eilentscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts rechtswidrig ... Die Vorgaben seien zu unspezifisch ... Die Gerichtsentscheidung gelte aber nur für den Düsseldorfer Bürger, der den Eilantrag gestellt habe, teilte das Gericht mit. Dessen Pflicht, im Stadtgebiet eine Alltagsmaske zu tragen, sei ausgesetzt. Alle anderen Menschen müssten die Allgemeinverfügung beachten." Siehe auch: "Verwaltungsgericht stutzt Maskenpflicht in Landshuter Altstadt." BR24 im Vergleich zu früheren Hygieneregeln: "In San Francisco gründete sich im Dezember 1918 die Anti-Masken-Liga - wie heute war aus der Maske ein politisches Symbol geworden." Aha.    

 

5.11.2020: "Generelle Maskenpflicht - Düsseldorf droht mit 25.000 Euro Bußgeld - Nun gilt in ganz Düsseldorf eine Maskenpflicht." Ausgenommen: Wälder, Parks und Friedhöfe sowie Rad- und Autofahrer. "Laut Stadt sollen an 'stark frequentierten' Gehwegen 600 dieser Piktogramme aufgesprüht werden, um an die Maskenpflicht zu erinnern. Auch an den Einfallstraßen wird laut Stadt auf den elektronischen Tafeln, die sonst zum Beispiel Staus anzeigen, ab Mittwoch der Text ausgespielt: 'Ab heute Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Stadtgebiet'." Augsburg: "Dass die Spazierwege an Lech und Wertach von der Maskenpflicht betroffen sind, verstehen viele Bürger nicht" - Maskenpflicht auch auf Spielplätzen. Maskenpflicht auf Friedhof: im Kreis Recklinghausen. Berlin: "Maskengegner geht mit Messer auf Radfahrer los." Nach Maskenweigerung: Ausschreitungen in Frankfurter Innenstadt!

 

30.10.2020: "Laschet wird im Flugzeug ohne Maske fotografiert", kurz nachdem er "in einer Pressekonferenz noch eindringliche Worte an die Bevölkerung gerichtet und appelliert hatte, die Corona-Regeln einzuhalten". Wie unernst es die Bundeskanzlerin jedenfalls noch bis vor kurzem mit der Maske hält ist im Beitrag "Die Maskerade der Tagesschau" vom 11.7.2020 dokumentiert. Außerdem: "Für die Heidelberger Altstadt hat das VG Karlsruhe die Regel als unverhältnismäßig eingestuft. Abstand halten reiche aus, so das Gericht." Rebellische Bürger: "Polizei geht jetzt gezielt gegen Maskenverweigerer vor."

 

27.10.2020VG: "Maskenpflicht gilt auch für Priester ... der Gesundheitsschutz der Bevölkerung die Religionsfreiheit überwiegt und die Maskenpflicht daher voraussichtlich rechtmäßig ist." Corona-Deal: "Wie die Berliner Polizei auf den überteuerten Handel mit Schutzmasken hereinfiel." Berlin: "Polizei verbietet Essen und Trinken in Masken-Zone." Schleswig-Holstein: "Face Shields grundsätzlich nicht mehr erlaubt", laut RKI-Empfehlung. Neuss: "Verwarngeld für das Tragen von Kunststoffvisieren." Masken-Kontrollaktion: "...Hunderte Polizisten im ganzen Freistaat unterwegs. Nach sechs Stunden haben die Beamten schon Hunderte Maskensünder erwischt." Rebellion in Bayern: "gegen Söders Maskenverordnung für Grundschüler" - München und zwei bayerische Landkreise widersetzen sich der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. 

 

22.10.2020: "Nach Masken-Aussage bei Lanz: Lauterbach legt Ärztepräsident Rücktritt nahe." Dieser sagte ab Minute 6:25 in diesem Video: "Die Lage ist total kompensiert." Es gebe keine wissenschaftliche Evidenz darüber, dass Alltagsmasken hilfreich sind. "Die Viren werden damit nicht aufgehalten … Ich glaube, dass man den Mund-Nasen-Schutz da tragen kann, wo man den Abstand nicht wahren kann." Das Tragen etwa auf einem öffentlichen Marktplatz sei aber medizinischer Unsinn. Das Maskenthema sei extrem polemisch diskutiert. "Ich finde, dass wir darüber nachdenken dürfen in dieser Gesellschaft, ob die Vermummung, und sich vermummt gegenüber zu treten, ein Standard werden soll und muss." Es mache was mit der Gesellschaft, wenn in den 1970er Jahren bei der Terrorbekämpfung ein Vermummungsverbot durchgesetzt wurde, und nun ein Vermummungsgebot herrscht. Er sei aber kein genereller Maskengegner. Nachtrag: "Zwei Tage, nachdem er den Nutzen von Alltagsmasken (Anm.: Stoff- und OP-Masken ohne Filter) bei der Bekämpfung der Pandemie in Zweifel gezogen hat, ist ... Klaus Reinhardt zurückgerudert. 'Die aktuelle Evidenz aus vielfältigen Studien spricht für einen Nutzen des Mund-Nasen-Schutzes'." Diese Info ist einseitig. Bezüglich dieser Studie heißt es: "Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit."

 

22.10.2020: "Laut Düsseldorfer Presseamt darf die Maske für den Nikotingenuss nicht abgesetzt werden. Auch für das Essen einer Bratwurst gibt es bereits Vorschriften  ... Antwort der Stadt: 'Die Maske darf zum Rauchen innerhalb der betroffenen Bereiche nicht abgesetzt werden.' Beim Essen verhalte es sich so, dass beim Abbeißen kurzzeitig die Maske heruntergezogen werden dürfe. Kauen könne man allerdings mit Maske, daher müsse diese nach dem Abbeißen wieder aufgesetzt werden." GEW fordert: "generelle Maskenpflicht" in Schulen. Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt ab Minute 6:25 in diesem Video: Es gebe keine wissenschaftliche Evidenz darüber, dass Alltagsmasken hilfreich sind. "Die Viren werden damit nicht aufgehalten … Ich glaube, dass man den Mund-Nasen-Schutz da tragen kann, wo man den Abstand nicht wahren kann." Das Tragen etwa auf einem öffentlichen Marktplatz sei aber medizinischer Unsinn. Das Maskenthema sei extrem polemisch diskutiert. "Ich finde, dass wir darüber nachdenken dürfen in dieser Gesellschaft, ob die Vermummung, und sich vermummt gegenüber zu treten, ein Standard werden soll und muss." Es mache was mit der Gesellschaft, wenn in den 1970er Jahren im Rahmen der Terrorbekämpfung ein Vermummungsverbot durchgesetzt wurde, und nun ein Vermummungsgebot herrscht. Er sei aber kein genereller Maskengegner. Karl Lauterbach fordert nun Reinhardt zum Rücktritt auf. Nachtrag: "Zwei Tage, nachdem er den Nutzen von Alltagsmasken (Anm. der Redaktion: Stoff- und OP-Masken ohne Filter) bei der Bekämpfung der Pandemie in Zweifel gezogen hat, ist ... Klaus Reinhardt zurückgerudert. 'Die aktuelle Evidenz aus vielfältigen Studien spricht für einen Nutzen des Mund-Nasen-Schutzes'." Diese Info ist einseitig. Bezüglich dieser Studie heißt es: "Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit." SPD will: "Maskenpflicht und Sperrstunde im Infektionsschutzgesetz verankern." Skisaison: "mit Maskenpflicht im Lift."

 

11.10.2020: "...Derzeit befinden sich insgesamt im Bundesbestand ca. 1,1 Mrd. Masken (Stand: 37. KW). Davon sind rund 517 Mio. Masken auslieferungsfähig..." Stuttgart: "Maskenpflicht im Freien – das droht, wenn Corona schlimmer wird." Zur Erinnerung: Streeck: Maskenpflicht im Freien unsinnig. Bamberg: "Mit dem Schriftzug 'Es sind auch Gäste ohne Mund-Nasen-Schutz willkommen' hat ein Hotel in Oberfranken geworben ... Die Polizei schritt daraufhin wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein und stieß auf Widerstand ... Ein Tourist informierte die Polizei, dass das Hotel explizit Gäste ohne Maske will-kommen heiße." Und während Querdenker ohne Maske kein Gericht betreten dürfen, kommt Clan-Chef Arafat Abou-Chaker problemlos genau damit durch. Nachtrag: Das Robert Koch Institut bestimmt inzwischen Bundesverfassungsgerichtsurteile

 

4.10.2020: Zur Wiedervorlage, wenn der gesunde Menschenverstand wieder funktioniert: BR24: "#Faktenfuchs: Warum Maskentragen für Kinder unbedenklich ist ... Masken führt nicht zu steigendem CO2-Gehalt im Blut." Ähnliche Kampagnen quer durch die Medien. Aha, selbst in Parlamenten keine Einigkeit: 23 Abgeordnete des Brandenburger Landtags reichten Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Landtagspräsidentin u.a. zum Tragen einer "Mund-Nase-Bedeckung" im Landtagsgebäude ein. Das VG Potsdam wies den Eilantrag ab...

 

30.9.2020: ZDF-Drehscheibe: "Maske trainiert die Atemmuskulatur und verbessert Kondition!" China: "Mehrere Todesfälle wegen Corona-Maske im Sportunterricht." Schüler: "ab der fünften Klasse müssen nach den Herbstferien in Schleswig-Holstein für zwei Wochen auch im Unterricht Masken tragen." Maskenpflicht: "in Berliner Büros: Droht bei Verweigerung die Kündigung?" München: Maskenpflicht in der Innenstadt wieder aufgehoben. SPD fordert: "bundesweite Maskenpflicht auf belebten Straßen und Plätzen." Sachsen-Anhalt: "Das Land der Maskengegner..." VG Düsseldorf: "Schulleitung in NRW kann Schüler nicht wegen Verletzung der Maskenpflicht vom Unterricht ausschließen - Befugnis kann Infektions­schutz­behörde zustehen ... Zwar könne bei Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr ein Unterrichtsausschluss ... gestützt werden ... solche Gefahr habe hier aber nicht vorgelegen. Der Schüler habe weder unter einer Corona-Infektion noch einer anderen ansteckenden Krankheit gelitten. Die Vorschrift bezwecke auch nicht die Abwehr abstrakter Gefahren, wie etwa Verletzung von Pflichten, die der Gesundheitsvorsorge dienen..." Siehe auch: "Kontroverse über Masken geht weiter – Nutzen oder Gefährdung unklar ... vielzitierte WHO-Metastudie über Gesichtsmasken, die eine 80%ige Risikoreduzierung behauptete und maßgeblich an der globalen Veränderung der Gesichtsmaskenpolitik beteiligt war, hat sich als ernsthaft fehlerhaft und 'im Wesentlichen nutzlos' erwiesen. Die WHO-Metastudie täuschte Gesundheitsbehörden, 'Experten' und die Medien auf der ganzen Welt." Und: Städte-/Gemeindebund will Ausweitung der Maskenpflicht.

 

24.9.2020: "Drosten zu Masken: 'Reine Spekulation' - Unglaubliche Aussagen im Bundestag – und völliges Schweigen" - Video aus dem Gesundheitsausschuss ab Minute 8:15. Außerdem: "Einsätze der Bundespolizei zur Durchsetzung der Maskenpflicht ... Ergänzend kann die Bundespolizei dort, wo geboten, im Rahmen des sog. 'Ersten Zugriffs' der zuständigen Verwaltungsbehörde des Landes die Personaldaten des betroffenen Fahrgastes zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit anlässlich des nicht oder nicht vollständigen Bedeckens von Mund und Nase im öffentlichen" Bahnverkehr übermitteln. Deutschland: sitzt laut Gesundheitsministerium auf 1,2 Milliarden Schutzmasken. Wenn die Haltbar-keit nur zwei Jahre betrage, frage man sich, wie viele nach Ende der Prüfung überhaupt noch nutzbar sind. Für Organisation, Logistik, Einkauf und Verträge wurde das Unternehmen Ernst & Young eingeschaltet. "Die Bundesregierung zahlt dafür nach früheren Angaben fast zehn Millionen Euro."

 

22.9.2020: Untergrabung des Vertrauens: "Ein pauschales Arzt-Attest ist laut einem Beschluss des VG Würzburg für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen zu wenig ... 'Es fehlt' ... in solchen Fällen 'an der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes' ... Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und deren Wirksamkeit unterliefen." Siehe auch: "Wer keine Maske trägt, der kommt am AG Reutlingen nicht weiter als bis zur Pforte. Weil ein Mann deshalb seine Verhandlung verpasste, behandelte ihn das Gericht so, als sei er unentschuldigt ferngeblieben." München: "Künftig gilt bei einer Überschreitung des Grenzwerts von 50 Neuinfektionen in einer Region binnen sieben Tagen eine Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen ... Wer keine Maske trägt, muss ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen..." Remscheid: "empfiehlt Mundschutz im ganzen Stadtgebiet." 

 

16.9.2020: "VG Neustadt hat entschieden, dass ein Schüler einer Schule in Speyer auf dem Schulgelände kein Gesichtsvisier ('Face Shield') statt einer Alltagsmaske tragen darf ... wies sein Vater mit Schreiben ... an den Schulleiter des Gymnasiums unter Vorlage eines ärztlichen Attestes ... darauf hin, dass der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen könne. Er bitte darum, dass der Antragsteller mit einem Visier am Unterricht teilnehmen könne. Der Schul-leiter des Gymnasiums lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass vom Antragsteller vorgelegte ärztliche Attest erscheine derzeit nicht geeignet, um von der Maskenpflicht zu befreien, da es an einer schlüssigen ärztlichen Begründung fehle. Es werde anheimgestellt, die bestehenden Bedenken zu zerstreuen. Dagegen legte der Antragsteller Widerspruch ein ... das Face-Shield sei eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Im Übrigen ergebe sich aus dem ärztlichen Attest ..., dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Maske tragen könne und die Verwendung eines Face-Shields ausreichend sei." VG lehnte den Eilantrag des Antragstellers ab: "Der Antragsteller habe keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht ... Zwar habe er das nach dem Hygieneplan-Corona erforderliche ärztliche Attest vorgelegt. Diesem fehle es jedoch an Aussagekraft. Aus dem Attest müsste sich nachvollziehbar mindestens ergeben, auf welcher Grundlage der Hausarzt seine Diagnose gestellt habe und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstelle..." (!Indonesische Behörden: "greifen gegen Maskenverweigerer zu harten Maßnahmen: Wer Mund und Nase nicht bedeckt, kann dazu verdonnert werden, Gräber für Covid-19-Tote auszuheben."

 

15.9.2020: "Am Südpol herrscht strikte Maskenpflicht - Nach ihrer Ankunft in der amerikanischen McMurdo-Station ... müssen die Forscher nun zwei Wochen lang eine Maske tragen. Die strikten Vorsichtsmaßnahmen haben einen Grund: Die Antarktis ist bis heute der einzige Corona-freie Kontinent der Erde." Ärzte vermuten Covid-19-Immunisierung durch Maskenpflicht. Grund: Das Virus kann Nase-Mund-Bedeckungen durchdringen. VG Koblenz: "Lehrkräfte können den Kontakt mit anderen Schülern auf dem Schulgelände unterbinden, wenn ein Schüler auf dem Schulgelände keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trägt." 

 

7.9.2020: "Wegezoll für die 'neue Normalität' ... Schon die direkten gesundheitlichen Folgen durch die erschwerte Atmung, die Rückatmung verbrauchter Luft, die Entstehung von Hautreizungen und Ausschlägen hinter der feuchten Maske, dem ein völlig zweifelhafter möglicher Nutzen gegenübersteht, hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung jedes derartigen Forschungsplans geführt ... Zu ähnlichen Ergebnissen hinsichtlich der nicht vorhandenen Evidenz der sogenannten Alltagsmasken kam schon zehn Jahre vorher, im September 2009, das Europäische CDC in einem Leitfaden ... Eine Arbeit von Bae, Kim & Kim (2020) kommt zum Schluss, 'dass keine der untersuchten Masken (auch nicht die chirurgische Maske) eine effektive Filterleistung erzielte' ... Forschungsstand ist mindestens widersprüchlich ... Eine Dissertation aus dem Jahr 2005 hält ... fest: 'Es ist eine Tatsache, dass das Operationspersonal, vor allem bei längeren Operationen, über Müdigkeit und wiederholtes Gähnen klagt ... Das Ergebnis dieser Studie zeigt bei beiden untersuchten Maskentypen einen signifikanten Anstieg des Partialdruckes für Kohlendioxid im Blut der Probanden' ... gibt es einen RKI-Befund, der die virenpräventive Wirkung des Maskenzwangs massiv in Frage stellt ... So bleibt also festzuhalten, dass der Nutzen eines Mund-Nasenschutzes längst nicht in dem Maße erwiesen ist, wie es Politik und Medien behaupten. Über den Sinn der eigentümlichen Gewissheiten kann nur spekuliert werden ... können sich fremde Interessen einlagern." Stigmatisierung: "Inzwischen gebe es viele Werkstätten, die für Menschen, die von der Maskenpflicht befreit wurden, eine Armbinde nähen." (!) Außerdem: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen abgelehnt. Eine Mutter hatte den Antrag im Namen ihres zehn Jahre alten Sohnes gestellt ... Die Einschränkungen durch das Tragen einer Maske seien hinnehmbar ... Gegen den Beschluss ... gibt es keine Rechtsmittel." Bizarre Corona-Strafe: "In der Hauptstadt Jakarta werden Maskenverweigerer neuerdings zum Probeliegen im Sarg gebeten."

 

3.9.2020: "Papst segnet ohne Maske!" Bild dazu weiter: "Auch in Zeiten der – abgeklungenen – Pandemie gilt: Dieser Papst kennt keine Berührungsängste!" Außerdem: "Die oberste Medizinerin Kanadas hat zum Schutz gegen das Coronavirus das Tragen einer Maske auch beim Sex empfohlen. Wer Sex mit jemandem habe, der nicht im eigenen Haushalt wohne oder der zu den Corona-Risikogruppen zähle, solle dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen." Bayern: "Minister verteilen Schultüten mit Masken an Erstklässler - In den Schultüten ... sind ... auch Corona-Masken mit einem Bild des bayerischen Löwen enthalten." (!) Siehe auch"Gruppe von Ärzten und Forschern - darunter der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel vom UKE und der ehemalige Hamburger Staatsrat Matthias Gruhl - stößt eine neue Debatte über die Maskenpflicht an. In einem jetzt veröffentlichten Thesenpapier kommt sie zu dem Schluss, dass es bislang keine wissenschaftlich fundierten Antworten auf die Frage gibt, wann Corona-Schutzmasken sinnvoll sind und wann nicht ... es gehe nicht um ein Entweder-Oder zur Maskenpflicht, sondern allein um die Frage, in welchen Situationen ein Restrisiko einer Ansteckung hingenommen werden sollte." Unterstützung bekommt die Gruppe vom Virologen Jonas Schmidt-Chanasit. "Einige Politiker, so ihre Kritik, würden diese zweite Welle herbeireden - ebenfalls ohne eine wissenschaftliche Grundlage." OVG Schleswig: "Richter sehen im Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung keine maßgeblichen allgemeinen Gesundheitsgefahren für den Maskenträger" (das sollte man sich merken). VG Wiesbaden: "Gericht verbietet 'dringende Empfehlung' zur Maske im Unterricht." Zwar sei die Schule verpflichtet einen Hygieneplan aufzustellen, "für die dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht gäbe es allerdings keine Rechtsgrundlage". Die "dringende Empfehlung der Schule" gehe über eine einfache Bitte oder Empfehlung hinaus. "Nach Auffassung des Gerichts würde so eine Form von Zwang ausgeübt, so dass im Falle einer Abweichung mit 'Sanktionen' oder gar diskriminierendem Verhalten durch die Lehrer zu rechnen sei. Das Tragen von Masken im Unterricht dürfe nur eine Ausnahme und nicht der Regelfall sein. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt werden."


23.8.2020

Zur Dimension der Maskenpflicht mit Nachträgen

 

Der SWR hat einen Soziologen gefragt: „Wie reagiere ich auf eine Person, die keine Corona-Schutzmaske trägt?“  Der Soziologe heißt Stefan Kaufmann, ist außerplanmäßiger Professor in Freiburg und erstellt schon mal Gutachten für das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz oder für das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dem SWR sagte er: „Gewohnheiten umzustellen sei nicht einfach … ‚Bis sich eine Gesellschaft dauerhaft in solchen Gewohnheiten umstellt, braucht es eine Weile.‘ Und wenn die Maskenpflicht auf Dauer bleibe, werde dies sehr lange als Einschränkung in der kulturellen Wahrnehmung behalten.“

 

In dieser Deutlichkeit ist das eine neue Dimension. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) äußert sich bislang intransparenter: „Selbst wenn ein Impfstoff gefunden wird, beende das nicht schlagartig die Pandemie“, so Tedros Adhanom Ghebreyesus. Deshalb müsse man „Werkzeuge nutzen, die wir zur Verfügung haben“ – ergo Maske tragen etcetera. Kein Staat könne Corona „einfach überwinden, bevor wir keinen Impfstoff haben“. „Aber es gibt keine Garantie, dass das auch gelingt.“ Die WHO legte derweil neue Richtlinien für das Maskentragen vor: „Kinder ab zwölf Jahren sollten unter denselben Umständen Masken tragen wie Erwachsene - besonders, wenn sie den Mindestabstand von einem Meter nicht einhalten können und die Infektionsrate in der Region hoch ist.“ Das Regelwerk entstand in Kooperation mit dem Kinderhilfswerk Unicef. „Kinder unter fünf Jahren sollten laut WHO und Unicef keinen Mund-Nase-Schutz tragen.“ Denn Teenager spielten bei der Übertragung eine aktivere Rolle als jüngere Kinder. Eine japanische Studie beweist: es geht noch aberwitziger: „Superspreader“ seien Frauen unter 30 ohne Symptome, die man am besten „provisorisch zu isolieren“ habe.

 

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer denkt anders herum: „Wenn Kinder im Unterricht Masken tragen, um die Pandemie einzudämmen, dann sollte das für Erwachsene am Arbeitsplatz möglicherweise auch gelten … Viele Unternehmen hätten die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ja schon eingeführt … Das könnte auf jeden Fall ein Schritt sein, der auch bundesweit verpflichtend wird, jedenfalls wenn damit die Schließung ganzer Branchen verhindert werden könnte.“ Der Druck auf die Lokalpolitik ist nicht zu übersehen: Nach einigem Hü und Hott (s. dazu die Nachträge zum u.s. Beitrag „Erstickende Maskenpflicht“) der Bildungsministerin Karin Prien heißt es nun aus Kiel: „Ab Montag (24.8.) gilt in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht an Schulen. Schüler und Lehrer aller Jahrgänge müssen demnach auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen - auch Schüler vor Vollendung ihres sechsten Lebensjahres.“ Immerhin gilt die Maskenpflicht nicht, wie in NRW, im Unterrichtsraum oder beim Sport.

 

Der immens rigorose Aufwand trägt fundamentalistische Züge. Nicht nur Kohorten von Polizisten durchstreifen die öffentlichen Verkehrsmittel und fordern von „Maskenmuffeln“ sofort horrendes Bußgeld, auch dann, wenn nur die Nase zum Atmen von frischem Sauerstoff frei ist.  Ärztekammern drohen mit berufsrechtlichen Maßnahmen, wenn Ärzte (in angeblich hoher Anzahl) Gefälligkeitsatteste ausstellen. Dass bezüglich Attest-Kunden einer Ärztin aus dem oberbayerischen Bad Kohlgrub „unter den beschlagnahmten Daten“ auch „sehr bekannte Namen aus der Bundesrepublik“ waren: ein Schmankerl am Rande. Der Nachweis der Fälschung sei schwierig – vermittelt dem Bürger: Lungenkranke behaupten das vielleicht nur. Die eigentlich bis zum Anschlag überlastete Justiz hat jedenfalls plötzlich Kapazitäten frei: „Wenn es Impfunfähigkeitsbescheinigungen gibt, an deren Berechtigung Zweifel bestehen, bezieht die Ärztekammer Thüringen in einzelnen Fällen bereits die Staatsanwaltschaft ein.“ Doch nicht nur behördlicherseits wird Druck ausgeübt. Selbstherrliche Kontrollfreaks sind auch ohne Verordnung von oben aktiv, wie der Verein Motherhood zu berichten weiß: „Wir haben von einigen Frauen erfahren, die auch während der Geburt eine Maske tragen mussten. Für diese Regelung gibt es jedoch keine Empfehlung von gynäkologischen Fachgesell-schaften oder der Weltgesundheitsorganisation.“ In der Krise sieht man, wie die Mitbürger ticken.

 

Eine seltsame Kehrtwende ist das mit der uferlosen Radikalisierung der Maskenpflicht. Noch im April schrieb der österreichische Kurier: „Sechs renommierte Gesundheitsorganisationen sehen die ‚Maskenpflicht‘ für Gesunde aber skeptisch.“ Die WHO empfahl das Tragen von Masken „nur in speziellen Fällen“: „Wenn Sie Husten, Fieber und Atemschwierigkeiten haben, tragen Sie eine Maske und suchen Sie medizinische Versorgung auf. Wenn Sie diese Symptome nicht haben, brauchen Sie auch keine Maske tragen, da es keine Beweise gibt, dass sie Menschen schützt, die nicht krank sind. Die Organisation warnt aber auch vor dem Tragen einer Maske, denn das Tragen könne ‚ein falsches Gefühl des Schutzes vermitteln und eine Infektionsquelle sein, wenn sie nicht richtig verwendet wird‘. Diese Meinung teilen auch das US-Zentrum für Krankheitskontrolle (CDC), die Berliner Charite, das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI), das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES).“

 

Die österreichische Rechercheplattform Addendum erinnerte Ende Juli daran: „Bis heute gibt es allerdings keine wissenschaftliche Einigkeit über ihren Einfluss auf das Infektionsgeschehen. Die Corona-Datenbank der WHO, die aktuell rund 44.000 Studien und wissenschaftliche Artikel umfasst, enthält 577 Arbeiten, die sich mit Nutzen und Risiken des Mund-Nasen-Schutzes auseinandersetzen. Während viele Studien zu dem Ergebnis kommen, die Maskenpflicht können zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen, gibt es zahlreiche andere, die zu deutlich pessimistischeren Einschätzungen kommen.“ Was dem gesunden Menschenverstand entspricht, von etablierten Medien aber hochnäsig bagatellisiert wird: Eine „Studie des Universitätsklinikums Leipzig kommt zudem zu dem Ergebnis, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die körperliche Belastbarkeit gesunder Menschen erheblich vermindert. Vor allem bei körperlich anstrengender Arbeit stelle die Maske eine Belastung dar und führe zu einer merklichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens.“ Jedem Kleinkind leuchtet das ein. Addendum moniert des Weiteren, dass nicht zwischen Infizierten und Erkrankten unterschieden wird. Zwischen positiv Getesteten und Infizierten übrigens auch nicht. „Dabei wäre genau diese Zahl für unseren Umgang mit der Pandemie entscheidend.“ Der Mediziner Andreas Sönnichsen: „Rund ein Prozent der Tests sind falsch-positiv, daraus erschließt sich, dass die Zahlen am Dashboard viel zu hoch sind und umso höher werden, je mehr Tests durchgeführt werden … Das Coronavirus ist nicht so gefährlich wie ursprünglich gedacht, und wir wissen nun besser, wie man die Patienten behandeln muss.“ Die Existenz von Grippe und anderen potenziell tödlichen Erkrankungen nehme man auch einfach hin. Wir müssten „anfangen zu akzeptieren, dass es nun auch noch Covid-19 gibt … aber die derzeitige Strategie kostet uns als Bevölkerung mehr gesunde Lebensjahre, als Covid-Tote gerettet werden“. Solche Aspekte liegen nicht im Fokus des WHO-Chefs. Der „erwartet weitreichende Veränderungen“: „Auch in der Geschichte zeigt sich, dass Krankheitsausbrüche und Pandemien Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme verändert haben.“ Bei akuter Pandemie stehen solcherlei Überlegungen eigentlich hintenan. Stattdessen liegt der politische Kulturkampf im Fokus. Kein Wunder, bei seiner Vitae. Die Tigray People’s Liberation Front war übrigens eine „marxistisch-leninistische Befreiungsbewegung“ und ist heute eine „offiziell demokratisch-sozialistische“ Partei. Da stellt sich nur noch die Frage, wie die künftige Kultur, die der WHO-Chef erwartet, dann heißt. 

 

Nachtrag: "Im Stuttgarter Landtag müssen Politiker auch weiterhin keine Masken zum Schutz vor dem Coronavirus tragen." Die Verwaltung empfiehlt es aber. Nachtrag vom 30.8.: Wolfgang Schäuble: "Wir sollten auch im Bundestag immer Masken tragen." Außerdem"Kritik an der Maskenpflicht in Schulen wächst. Die Oberärztin der Kinderambulanz ... Karin Michael hat sie in einem offen Brief an die NRW-Schulministerin zusammengefasst. Diesen Brief haben mehr als 100 Mediziner, Sozialarbeiter und Lehrer aus ganz Deutschland unterschrieben. - Negative Einflüsse auf Kinderpsyche befürchtet - Die Maskenpflicht könne zudem Angststörungen, wie Waschzwang oder Schlafstörungen verstärken."

 

Nachtrag vom 16.7.Krisenstabsleiter: "gehe davon aus, dass die Maskenpflicht bleibt, bis ein Impfstoff gefunden ist." Neheim: "Brutale Attacke nach Hinweis auf Maskenpflicht." Tödliche Attacke: auf Busfahrer in Südfrankreich ... Der Mann hatte lediglich Fahrgäste aufgerufen, Schutzmasken zu tragen." Überfällige Frage: "Warum trägt Angela Merkel eigentlich nie Mund-Nasen-Schutz? Eine Journalistin hat die Kanzlerin nun offen mit dieser Frage konfrontiert … Antwort: 'Wenn ich die Abstandsregeln* einhalte, brauche ich die Maske nicht aufzusetzen. Und wenn ich sie nicht einhalte und ich zum Beispiel einkaufen gehe, dann treffen wir uns nicht, offensichtlich', sagte sie und schob lachend hinterher: 'Sonst hätten Sie mich auch schon mit Maske sehen können. Ich verrate Ihnen aber nicht, wann ich wo einkaufen gehe'."

 

Nachtrag vom 13.8.NRW-Schulen: "Maskenpflicht im Unterricht bei brütender Hitze." Bereits am ersten Tag "des neuen Schuljahres gab es in Nordrhein-Westfalen mehrere Klagen gegen die geltende Maskenpflicht während des Unterrichts an Schulen". Siehe dazu auch: das Video zu "Selbstjustiz in den Schulen" von "Eltern stehen auf". Wohlfahrtsverband: spricht einem attestierten asthmakranken Obdachlosen, dem das Tragen der Maske nicht möglich ist, ein Hausverbot in ihrer "offenen Tageseinrichtung" aus. Essen wird ihm nicht verwehrt, zu speisen hat er aber draußen. Das Amtsgericht München bestätigt diese Entscheidung. Schwedens Star-Epidemiologe: "bezweifelt Maskenwirkung ... 'Das Resultat, das man durch die Masken erzeugen konnte, ist erstaunlich schwach, obwohl so viele Menschen sie weltweit tragen." Unbelehrbar: zum Beispiel das ZDF. Masken: "Klagewelle gegen Bundesregierung - Bei der Beschaffung von knapp sechs Milliarden Schutzmasken ... drohen der Bundesregierung ... Rückzahlungsforderungen in dreistelliger Millionenhöhe." Nun also doch: "Wer in Hamburg ohne korrekten Mund-Nase-Corona-Schutz im Öffentlichen Nahverkehr erwischt wird, soll Strafe zahlen: 40 Euro sind vorgesehen." SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach übergeht die Beschwernisse von COPD- und anderen Lungenkranken: "Das Tragen einer Maske 'ist ja keine so starke Beeinträchtigung'." Für lange Bahnfahrten sollen Fahrgäste "FFP2-Masken" tragen. "Die seien auch gar nicht so teuer." (!) Ob man bei den langen Fahrten dann auch nichts mehr trinken darf wurde nicht erörtert. Die Zeit macht Druck auf die Bahn: "Wieso sträubt sich die Bahn so vehement, selbst die Maskenpflicht in ihre Beförderungsbedingungen aufzunehmen...?"

 

Nachtrag vom 17.8.Rathenow: Im Elternbrief "hatte sich ein Schulleiter in Rathenow gegen die Maskenpflicht an seiner Grundschule gewandt ... er fühle sich nicht mehr an Anweisungen gebunden ... Menschen haben ... gegen die Suspendierung des Schulleiters demonstriert." Elterninitiative: "In ihrem Offenen Brief wenden sich 190 Ärzte, Kinderärzte und Psychologen an die Kultusministerin Gebauer in NRW gegen eine Maskenpflicht an Schulen. Neben der fehlenden Rechtsgrundlage weisen sie auf den fehlenden Nachweis über Schutzwirkung und  Verhältnismäßigkeit und auf die psychoimmunologischen Folgen für Kinder hin." Der Chef des Charité-Instituts für Epidemiologie hält klassische Konzerte in vollbesetzten Sälen für machbar. Entscheidend dafür sei die wissenschaftliche Beurteilung der Wirksamkeit von Masken ... sein Arbeitgeber sieht das ... nicht so und distanziert sich von seinem Wissenschaftler, der nebenbei Dirigent ist." 

 

Nachtrag vom 24.8.: NRW-Gesundheitsminister "Karl-Josef Laumann (CDU) lehnt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz ab. Statistiken zufolge gingen nur rund sechs Prozent der Corona-Neuansteckungen auf den Arbeitsplatz zurück." Siehe auch: Marburger-Bund-Chefin: "Masken im Unterricht machen überhaupt keinen Sinn." Außerdem: Audio einer Mutter.

 

Nachtrag vom 27.8.: "Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus." Lokalkompass kommentierte zuvor: "Die dauernde Maskenpflicht für alle Schüler in weiterführenden Schulen ist unzumutbar und verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz." Im Netz äußerte sich ein verzweifelter Vater: Schüler dürften die Maske während des Unterrichts noch nicht mal absetzen, um was zu trinken. Siehe auch: "Normen­kontrolleilantrag gegen Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen unzulässig - Schüler sehen ihre Gesundheit und Konzentrations­fähigkeit beeinträchtigt."

 

Nachtrag vom 28.8.: Kanzleramtsminister "Helge Braun droht Maskenverweigerern - Die Politik hat es beschlossen: Das Tragen von Masken wird zur heiligen Pflicht erklärt." Braun erklärte bei Maybrit Illner, man werde streng durchgreifen. "Alle nicken nachdrücklich." Siehe außerdem: "...gesundheitsgefährdende Mund-Nasen-Schutz-Masken sind weder wirksam noch sicher."

 

Nachtrag vom 31.8.: Zahlreiche importierte Corona-Schutzmasken haben sich bei Qualitätsprüfungen als mangelhaft erwiesen. Mehr als 3.000 Laborprüfungen habe es gegeben. 20 Prozent der Masken haben das Checklisten-Verfahren nicht bestanden. Bei der Laborprüfung für Masken, die das Checklisten-Verfahren bestanden haben, fielen 40 Prozent durch. Markus Söder: verkündet seine weitreichende Masken-Entscheidung für Schüler. " Frankenberg: "Heute wird die Pestmaske für die Kontrollgänge zur Einhaltung der Corona-Schutz-Maßnahmen auf dem Mittelaltermarkt genutzt. Die Masken sollen die Besucherinnen und Besucher für die Risiken der Corona-Pandemie sensibilisieren" - eine ganz neue Auffassung von Sensibilität.  


Siehe hierzu auch die "Maskenpflicht Karte": Wo noch nicht mal ärztliche Atteste akzeptiert werden (dürfte in einem Rechtsstaat eigentlich strafrechtlich relevant sein) und wo man hingegen bei Gesundheitsproblemen maskenfrei einkaufen kann. Video einer Anwältin

15.8.2020

Erstickende Maskenpflicht 

 

Corona stärkt den Zusammenhalt, heißt es nun unter Bezug auf eine Studie der regierungstreuen Bertelsmann Stiftung. Schon alleine Recherchen zur Maskenpflicht zufolge ist das Gegenteil der Fall. Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen müssen sich im ÖPNV oder beim Einkaufen ohne Maske trotz ärztlichem Attest auf Anfeindungen ihrer Mitmenschen gefasst machen, mancherorts dürfen sie auch nicht ins Geschäft. Alternatives Abstandhalten wird von Inhabern des Hausrechts in solchen Fällen nicht in Betracht gezogen. Es geht ausschließlich um die exzessiv rigorose Pflichterfüllung, losgelöst von jeglicher Umsicht und Logik. Etablierte Medien forcieren diese Aufhetzung etwa mit wiederholtem Posting von Artikeln über gefakte ärztliche Atteste – die es im Einzelfall geben mag, aber ganz sicher nicht die Regel sind.    

 

Die Ausstellung der Atteste im Wortlaut ist uneinheitlich. Das reicht von „aus medizinischen Gründen unzumutbar eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“ – teils mit spezifischer Diagnose, womit man noch weit vor die Datenschutzgrundverordnung zurückfällt – bis hin zu „sollte von der Maskenpflicht befreit werden“, obwohl gravierende Atemnot bei Nasenbedeckung angenommen werden kann. Eine differenzierte Abwägung ist offenbar nicht vorgesehen. So ist es sicherlich vielen Lungenkranken möglich den Mundschutz eine Weile zu tragen, solange die Nase zum Atmen von frischem Sauerstoff frei bleibt. Ein Attest aber könne nur vom Mund-Nasen-Schutz als Ganzes befreien, so die Aussage eines Hausarztes. Warum? Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund dafür. Denn vor allem beim Sprechen werden Tröpfchen und Aerosole ausgestoßen. Niesen fällt in aller Regel nicht an, wenn man nicht erkältet ist; und falls doch, bleibt die Armbeuge. Wie üblich geworden hierzulande muss aber alles radikal sein. Ganz oder gar nicht. Betroffene werden sich jedenfalls nicht darauf verlassen können, dass sie mit einem laschen Wortlaut im Attest weit kommen. Die Interpretation der Richtigkeit angewandter Ausnahmeregelungen von der Corona-Verordnung obliegt nämlich, jedenfalls in der praktischen Konsequenz, medizinischen und juristischen Laien wie Geschäfteinhabern oder Zugschaffnern. Die Regierung setzt der Bevölkerung also unkonkrete Vorgaben vor und guckt dann seelenruhig zu, wie sich die Bürger untereinander darum spalten. Ein Richard von Weizsäcker als Bundespräsident hätte sich schon längst versöhnlich zu Wort gemeldet und um Verständnis geworben, wenn Personen aus medizinischen Gründen die Nase frei haben müssen.   

 

Die Mainstreammedien produzieren derweil ihre fragwürdigen Helden: zum Beispiel ein Orthopäde und Notfallmediziner, der einer Patientin unter anderem antwortete, dass „nach seiner Ansicht auch chronisch lungenkranke Patienten vom Maskentragen profitierten, indem sie sich selbst und andere vor Infektionen schützen“. Die Bagatellisierung von Atemnot aus der Feder eines Arztes als weiterer Baustein hin zu einer zynischen Gesellschaft. Entkopplung von Recht und Gesetz erscheint da nurmehr als Nebenwirkung: „Der Arzt wird jetzt gefeiert: Teilweise im Minutentakt bekam die Praxis Lob und Fünf-Sterne-Bewertungen – fast überwiegend von Menschen, die nie dort gewesen sind.“ (!) Die Einordnung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Abweisung lungenkranker Kunden in Geschäften trotz Attest kommt übrigens nicht minder zynisch daher: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Kund_innen davor, wegen einer Behinderung benachteiligt zu werden … Wenn Kund_innen wegen einer vorübergehenden Erkrankung keine Maske tragen können oder wegen einer chronischen Erkrankung, die sie normalerweise nicht an der gesellschaftlichen Teilhabe hindert, können sie sich nicht auf das AGG berufen … Eine ausnahmslose Durchsetzung der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hat zunächst eine gegenüber Menschen mit beispielsweise behinderungsbedingten Atemwegserkrankungen, Epilepsien usw. mittelbar benachteiligende Wirkung … Eine mittelbare Benachteiligung liegt allerdings dann nicht vor, wenn die Maskenpflicht sachlich gerechtfertigt werden kann und diese Regelung angemessen und erforderlich ist.“ Die Gesundheit des einzelnen Menschen, soweit es sich nicht um Corona handelt, zählt also entgegen aller Schlachtrufe wie „Bleiben Sie gesund“ gar nichts. 

 

Corona stärkt Zusammenhalt ausschließlich unter Konformisten, die gedankenlos im Kollektiv alles sofort hinnehmen und übereifrig, bis hin zur Skrupellosigkeit, befolgen. Persönliche Verantwortung war gestern. Wie weit diese nebulöse Kampftruppe noch geht ist nicht abzusehen.

 

Siehe auch: "Kasernenton" statt Empathie: Erneut schockiert eine amtliche "Anordnung zur häuslichen Absonderung", diesmal vom Landkreis Ludwigslust-Parchim: Eine entsetzte Mutter: "Es kann mich niemand zwingen, zwei Meter Abstand zu meinem Kind zu halten." Die Drohung: "Sollten Sie den Ihre Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen, so hat die Absonderung zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung zu erfolgen." Können Kinder unter Corona-Verdacht aus der Familie gerissen werden? "Im Zweifel: ja!" Siehe auch: "Schulamt Neuruppin hat einen Schulleiter gestoppt, der sich in einem Schreiben an die Eltern gegen die Maskenpflicht in seiner Grundschule in Rathenow gewandt hatte." Zu möglichen Konsequenzen für den Schulleiter wollte sich die Sprecherin nicht äußern.  Video von Bild: "Vater hat Schnauze voll von Maskenpflicht an der Schule." Außerdem: "Bild-Reporter zum Corona-Irrsinn - 'Ich hab' die Nase voll!' - Kann es sein, dass Corona nicht nur die Lungen befällt, sondern auch den Verstand derer, die den Kampf gegen das Virus organisieren? Behörden ... schließen ein Gymnasium, die Realschule nebenan macht Unterricht nach Plan..." Weiteres: Maskenpflicht in Schulen: Bundesländer uneins. Philologenverband: "Maskenpflicht torpediert jeden Unterricht." Kinderarzt: "Es sei möglich aus epidemiologischer Sicht, den Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz abzulegen. Es gäbe keine Gewissheit, dass das Tragen der Masken während des Unterrichts nötig sei." ÖPNV: "Höhere Strafen für Maskenverweigerer" - mit Liste der Bundesländer. NRW: "Bei groben Verstößen gegen Maskenpflicht droht Schulverweis." In Meck-Pomm: "gilt von Mittwoch an eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Unterrichts. Die Maskenpflicht gilt ab Klasse fünf und für alle an den Schulen Beschäftigten, nur Grundschüler sind ausgenommen, ebenso Schüler, denen wegen Erkrankungen oder Behinderungen das Tragen einer Maske nicht zugemutet werden kann." Sachsen: "Angesichts weiter geringer Infektionszahlen sei eine generelle Maskenpflicht für Schulen im Moment unnötig, so der Minister. Die Schulen sollen eigenverantwortlich über das Tragen von Masken außerhalb des Unterrichts, auf den Fluren oder dem Schulhof entschei-den." Maskenpflicht: "Lungenkranker Senior muss bei Einkauf ohne Mundschutz massive Anfein-dungen erdulden." (!Maskenverweigerer: "randalieren auf Flug nach Ibiza." Bayern: "führt Masken-pflicht an Schulen ein." Bildungssenatorin kündigt an: "Jetzt kommt die Maskenpflicht in Berliner Schulen." Magdeburg: "Ohne Maske in Straßenbahn: 25-Jähriger bespuckt Seniorin." Bahn greift durch: "Maskenverweigerer werden rigoros aus Zügen geworfen!" Oldenburg: "Wie der NDR berichtet, waren die Männer mit einem Kind unterwegs, als sie vom Busfahrer aufgefordert wurden, eine Maske aufzusetzen. Als die zwei sich weigerten, stellte der 30-jährige Busfahrer den Motor aus. Die Männer beleidigten und attackierten daraufhin den Busfahrer und verletzten ihn mit Tritten und Schlägen gegen den Kopf. Danach konnten sie unerkannt entkommen." Studie: "Corona-Maske mindert körperliche Belastbarkeit gesunder Menschen." Maskenpflicht: "Einige Bundesländer wollen sie abschaffen - und lösen Diskussion aus." Seltsam: Die Bundeskanzlerin zeigt sich plötzlich trotz ihrer vorheriger Rechtfertigung doch mit Mund-Nasenschutz.  

 

Nachtrag vom 19.8.: "Jetzt auch Maskenpflicht an Schleswig-Holsteins Schulen ... für alle Jahrgänge. Noch ... nach der ersten Schulwoche hatte Prien eine Maskenpflicht als nicht geboten eingestuft ... Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass ein Kieler Schüler, der gegen das Tragen einer Maske im Unterricht Widerspruch eingelegt hatte, die Mund-Nasen-Bedeckung vorerst nicht aufziehen muss. Der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung, weswegen die Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt" wird. 

 

Nachtrag vom 20.8.: Apotheker Prof. Dr. Markus Veit "ist entsetzt! Er ist entsetzt über Stellungnahmen aus der Politik und von den Medien und ... über Urteilsbegründungen zur Maskenpflicht ... Unabhängig vom Einsatzgebiet mussten bisher alle Masken individuelle Normen erfüllen ... Seit März ist es nun völlig egal, welche Masken wir ... verwenden ... Wieso wird seitens der Experten ... dazu geschwiegen; und nicht nur das; es wird sogar proaktiv mitgemacht ... Die mangelhafte Schutzwirkung von Alltagsmasken ... ist in der wissenschaftlichen Welt basierend auf den bisher vorliegenden Daten unstrittig. Das wissen auch unsere Politiker und das RKI, deshalb wurde auch zunächst von der Verwendung von Masken abgeraten. Warum es zu einer Änderung in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit kam und einem Zwang, Masken in bestimmten Situationen zu tragen, da­rüber kann man nur spekulieren – zumal das zu einem Zeitpunkt passierte, als der Infektionsdruck bereits am Abklingen war ... Einen Schutz vor Ansteckung bieten alle diese Masken ohnehin nur bedingt – wenn überhaupt ... Täglich werden wir von den Medien, selbst ernannten 'Faktencheckern' und Politikern mit Halbwahrheiten zu Masken belehrt. Durch die von Politik und Medien geschürte Verunsicherung sehe ich inzwischen sogar Menschen mit Masken allein im Auto oder auf dem Fahrrad, sogar beim Wandern und Spazierengehen … sic! ... Postskriptum: Unmittelbar vor Druck dieses Meinungsbeitrages ist die Stellungnahme ... der Gesellschaft für Virologie ... erschienen, die ich mit Befremden zur Kenntnis nehme. Zum Nutzen von Masken wird nur eine einzige Metaanalyse zitiert ... Eine jüngst erschienene Metaanalyse, die ... zu einem ganz anderen Ergebnis kommt, wird nicht zitiert. Schließlich wird von der Ad-hoc-Kommission ausschließlich der putative Nutzen solcher Masken adressiert nicht deren Risiken ... Solange die Risiken von Masken bei Kindern im dauernden Gebrauch und durch Auf- und Absetzen nicht eindeutig untersucht sind und dann eine Nutzen-Risiko-Bewertung positiv ausfällt, erachte ich den Einsatz von Masken bei Kindern als unethisch und möglicherweise gefährlich."

 

Nachtrag vom 20.8.: "Verwirrung um Äußerungen der Kieler Bildungsministerin - Doch keine Maskenpflicht im Schulunterricht ... Karin Prien sagte ..., die etwa 60 der 791 Schulen im Land, die eine solche Pflicht verfügt hätten, müssten ihre Corona-Hygienepläne ändern. Am Vortag hatte sich Prien noch gegenteilig geäußert, Journalisten reagierten verwundert. Freiwillige Vereinbarungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht seien zwar möglich. Eine Pflicht dazu wäre aber derzeit nicht verhältnismäßig, sagte Prien unter Hinweis auf niedrige Infektionszahlen im Land. Diese Auffassung teilten auch einbezogene Wissenschaftler ... Auch die Gewerkschaft GEW attackierte die Ministerin. 'Frau Prien raubt den Lehrkräften den letzten Nerv mit ihrem Schlingerkurs'." Hingegen: "Schüler in NRW müssen weiter eine Alltagsmaske im Unterricht tragen. Das OVG in Münster wies Eilanträge gegen die Maskenpflicht ab. Sie stelle zwar eine erhebliche Belastung dar, sei aber voraussichtlich rechtmäßig ... Drei Schüler im Alter zwischen zehn und 15 Jahren zogen dagegen vor Gericht. Dort hatten sie geltend gemacht, dass der Nutzen der Alltagsmaske wissenschaftlich nicht belegt sei ... Das Gericht folgte dem jedoch nicht ... Belastbare Erkenntnisse für die Annahme, dass die Masken die Atmung beeinträchtigen könnten, lägen ebenfalls nicht vor. Die Maskenpflicht stelle für die Schüler 'fraglos eine erhebliche Belastung' dar, sei aber zumutbar."


27.6.2020: Coronakrise: "Wie der Mund-Nasen-Schutz die USA entzweit." Berlin: "Bußgelder bis zu 500 Euro für BVG-Fahrgäste ohne Maske." "Rückruf von Atemschutzmasken: Produkte mit 'schwerwiegenden Risiken' im Umlauf."

 

10.6.2020VG Göttingen: "gibt Eilantrag gegen Maskenpflicht während einer Medizinklausur teilweise statt." Fußball-Bundesliga: "DFL und DFB kippen Maskenpflicht am Spielfeldrand."

Lehrerverband: will Maskenpflicht im Unterricht.

 

29.5.2020Markus Söder: "Solange es Corona gibt, ohne Medikament und ohne Impfstoff, wird die Maskenpflicht in Bayern bestehen."

 

30.4.2020: Hygiene-Papst: "geht auf RKI los" - Prof. Klaus-Dieter Zastrow vom Hygieneinstitut Berlin: Der RKI-Chef untergräbt die Masken-Akzeptanz mit Irrlehren." Jena: "Waldorfschule zieht gegen Maskenpflicht vor Gericht." Siehe auch: "Auf Empfehlung des Gesundheitsministeriums benutzen Krankenhäuser, Praxen und Pflegeheime Schutzmasken mehrfach, nachdem sie auf 70 Grad erhitzt wurden. Das zuständige Fachinstitut stellt nun fest: Diese Methode ist ungeeignet." " Bild: "Ein Riesen-Flugzeug voller Masken, aber AKK kam ohne." DGKJ: "Eine Maskenpflicht für Kinder in Kita, Kindergarten, Schule resp. Notbetreuung, die immer wieder in die Diskussion eingebracht wird, halten wir für Kita und Kindergarten definitiv nicht umsetzbar." Eine gehörlose Dame zur Mundschutzpflicht: "Mit den Masken bin ich von jeglicher Kommunikation abgeschnitten." Sie ist auf Lippenlesen und Mimik des Gegenübers angewiesen. Welt: "Alle 16 Bundesländer haben nun bereits eine Maskenpflicht oder werden sie innerhalb der nächsten Tage einführen."

 

25.3.2020"Promis plädieren für Atemschutzmasken in der Öffentlichkeit ... In Tschechien ist es seit einigen Tagen Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen." Panne Bundeswehr:  6 Millionen bestellte Corona-Schutzmasken verschwanden in Kenia. Ministerium tappt im Dunkeln.