"Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" in Kraft: 28.3.2020

Zweites Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft: 23.5.2020  Drittes Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft: 19.11.2020

Viertes Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft: 23.4.2021


 

13.9.2021: Antwort der Bundesregierung: Die Beschlüsse bei den Bund-Länder-Beratungen in der Coronakrise folgen nach Angaben der Bundesregierung keiner gesetzlich vorgegebenen Regelung. Vorgaben wie etwa eine Geschäftsordnung gebe es für diese Besprechungen nicht.

 

25.8.2021Der Bundestag hat: "wegen der Corona-Krise weiterhin eine 'epidemische Lage von nationaler Tragweite' festgestellt. Für einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von Union und SPD votierten am Mittwoch 325 Abgeordnete. Dagegen stimmten 253 Parlamentarier, fünf enthielten sich. Die Sonderlage gilt damit vorerst für weitere drei Monate, also bis Ende November." Verfassungsrechtler Boehme-Neßler: Epidemische Notlage? "Ich gehe von Klagen aus!" Ergänzter Antrag: "der Koalition zur epidemischen Lage ... Paragraf 28a IfSG soll geändert werden, weil aufgrund des Impffortschritts die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr der zentrale Maßstab sei. Daher seien auch die dort genannten Schwellenwerte nicht mehr aktuell. Künftig sollen sich die im Gesetz genannten Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus an der Hospitalisierungsrate ausrichten." Nach Ansicht der FDP-Fraktion: "liegen die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vor. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (19/32078), die epidemische Lage geordnet zu beenden. Planungs- und Rechtssicherheit für die Akteure im Gesundheitswesen müssten auch nach Beendigung der epidemischen Lage gewährleistet werden. Zudem müssten niedrigschwellige Angebote des Infektionsschutzes wie Testungen an Schulen oder die Anordnung der Verarbeitung von Kontaktdaten fortgesetzt werden können. Diesbezügliche Anordnungen und Verordnungen, die an die epidemische Lage anknüpften, könnten nur soweit und solange weitergelten, wie dies zu einem geordneten Ausstieg aus der epidemischen Lage erforderlich sei." Die AfD fordert: Ende der epidemischen Notlage - sämtliche Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen müssten außer Kraft treten. Zur Debatte im Bundestag: siehe dort - ab Minute 5:02:30.

Nachtrag: Ein alternativer Bericht zur Bundestagsdebatte unter dem Titel "Lauterbach legt Maske ab".

 

24.8.2021: Die Koalitionsfraktionen wollen die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut verlängern. Das geht aus einem Antrag (19/32040) von Union und SPD hervor, der am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden soll. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt. Die Feststellung der epidemische Lage wurde dann am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11. Juni 2021 verlängert. Die Voraussetzungen für die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite seien weiterhin gegeben, heißt es in der Begründung des Antrags. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit möglichst zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Anm.: siehe dazu hier Die Bundesländer hätten den Bundestag aufgrund dieser Ausgangslage einstimmig darum gebeten, die epidemische Lage zu verlängern, heißt es in dem Antrag weiter. Gemäß IfSG habe der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage bis zum 11. September 2021 zu treffen und im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. Außerdem: Die Grünen-Fraktion fordert weitere Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus und eine Übergangsregelung für den Ausstieg aus dem Pandemie-Sonderrecht. Die Pandemie sei noch nicht vorbei, durch die Delta-Variante seien die Infektionszahlen in vielen Staaten wieder deutlich gestiegen, heißt es in einem Antrag (19/32042) der Fraktion. Die Abgeordneten schlagen eine Ergänzung in Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, damit für die Dauer von sechs Monaten nach Ende der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bestimmte Maßnahmen weiterhin getroffen oder verlängert werden können, um einer Wiederkehr der epidemischen Lage vorzubeugen.

 

20.8.2021: "Gegen das am 23. April 2021 in Kraft getretene Vierte Bevölkerungsschutzgesetz ('Bundesnotbremse') sind bis einschließlich 31. Juli 2021 insgesamt 301 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Bei diesen - teilweise bereits erledigten - Verfahren handelt es sich um 281 Verfassungsbeschwerden (davon 200 verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) sowie um 20 isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Darüber hinaus sind weitere 151 Eingaben im Allgemeinen Register erfasst ... Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt, über mehrere ausgewählte Hauptsacheverfahren betreffend die 'Bundesnotbremse' voraussichtlich noch im Oktober/November 2021 zu entscheiden." 

 

27.7.2021: Bund-Länder-Runde kommt früher zusammen - Die Ministerpräsidenten "der Länder beraten nun schon am 10. August zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über weitere Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Das teilte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), heute Nachmittag mit. 'Der Korridor, um der gegenwärtigen Entwicklung noch wirksam entgegenzuwirken, wird enger', erklärte er und bezog sich damit auf die wieder steigenden Corona-Infektionszahlen. Deshalb müsse nun zügig gehandelt werden. Ursprünglich war die nächste Bund-Länder-Konferenz erst für Ende August geplant."

 

6.7.2021: "Die real-existierende Demokratie wird zugunsten der Exekutive verschoben. Ausnahmezustände greifen immer über die Anlässe hinaus und 'überleben' diese. Die Ausgangssperren, Verweilverbote oder Versammlungsverbote lassen sich nicht medizinisch begründen, sondern folgen politischen Maßgaben..."

 

25.6.2021: Der Bundestag hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen: Einreisebeschränkungen können auch ohne epidemische Lage in Deutschland gelten. Gleichzeitig entfallen ab heute Beschränkungen für Geimpfte aus Drittstaaten ... Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend in namentlicher Abstimmung. Die Neuregelung legt fest, dass die entsprechenden Rechtsverordnungen nach Ende der epidemischen Lage noch ein Jahr weiter gelten können. Sie können dann auch noch verändert werden. Nach Ablauf des Jahres treten sie dann allerdings außer Kraft." Siehe dazu: "Reisefreiheit: Beschneidung der Grundrechte bei Nacht und Nebel." Außerdem: "Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert neue Durchgriffsrechte für EU-Kommissare in mehreren Bereichen. Die Pandemie habe gezeigt, dass ein 'längerer und tiefergehender' Prozess angestoßen werden müsse." Das erinnert an Brinkhaus' Vorstoß vom 19.6.2021 - nun EU-weit.  Dazu gesellt sich jetzt auch Winfried Kretschmann: "Im Pandemiefall härter durchgreifen dürfen." 

 

22.6.2021: Sonderbefugnisse für Spahn: "Einreisebeschränkungen auch ohne 'epidemische Lage' geplant - Bislang laufen Corona-Regeln mit dem Ende der 'epidemischen Lage von nationaler Tragweite' aus, die aktuell bis zum 30. September befristet ist. Die große Koalition will das noch vor der Sommerpause ändern."

 

19.6.2021: Damit das nicht untergeht: Im n-tv-Ticker (20:21 Uhr) ist zu lesen: "Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus mahnt, dass Deutschland nach der Pandemie nicht in die 'Komfortzone' zurückkehren dürfe. Die Regierungsarbeit müsse 'besser, effektiver und erfolgsorientierter' werden … Dem Kanzleramt solle ein Transformationsministerium mit starken Durchgriffsrechten zugeordnet werden." ! Das ZDF titelt dazu verniedlichend: "Brinkhaus plädiert für Staatsreform." Angesichts der Brisanz dieses Vorstoßes sind zeitgleich Nebelkerzen im Umlauf, von wegen "Brinkhaus … sieht 'Übergriffigkeit des Bundes'" – völlig konträr zu obiger Aussage. Offenbar weiß man sehr genau, dass sich das Gros der TV-Bürger nicht mal mehr an den eklatantesten Widersprüchen stört. Die weitere Entwicklung im Land ist absehbar – für den späteren Rückblick: man hätte es wissen können.   

 

11.6.2021: Der Bundestag hat die Pandemienotlage nationaler Tragweite verlängert. Sie dient als rechtliche Grundlage für Coronaregelungen etwa zu Impfungen und Testkosten. Dafür hatten Redner von Union und SPD geworben. Die Grünen stimmten trotz Kritik zu. Abgeordnete von FDP und AfD sowie der Linke wandten sich gegen eine Verlängerung ... verlängern sich auch einige Coronasonderregeln des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA). Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft und betrifft beispielsweise Disease-Management-Programme (DMP) und das Entlassmanagement. Sie gelten damit nun bis zum 30. September 2021 – es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf."

 

9.6.2021: Ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD verlangt die "Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Ein Antrag der Fraktion der FDP verlangt hingegen: "Epidemische Lage von nationaler Tragweite geordnet beenden – Bevölkerung

weiter schützen, Parlamentsrechte wahren."

 

5.6.2021: Bund und Länder: "sollen für ihre Corona-Politik weitere drei Monate Sonderbefugnisse erhalten. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Der Bundestag muss noch zustimmen." Staatsrechtler Boehme-Neßler: "hält das verfassungsrechtlich für zweifelhaft" (ab Minute 3:55).

 

20.5.2021: "Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos." 21. Karlsruher Verfassungsgespräch: "am 22. Mai 2021 per Livestream aus dem Bundesverfassungsgericht..."

 

17.5.2021Gesundheitsausschuss: "Die geplanten Änderungen und Ergänzungen im Infektions-schutzgesetz (IfSG) werden von Fachverbänden im Grundsatz nicht infrage gestellt. Allerdings fordern die Verbände einige weitergehende Regelungen..." FDP-Generalsekretär Volker Wissing: "Die Bundes-Notbremse war eine grobe Maßnahme, die eher der politischen Hilflosigkeit entstammte." Sachsens Ministerpräsident: "Michael Kretschmer hat Zweifel an der Corona-Notbremse des Bundes geäußert. Es sei nicht gelungen, die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Notwendigkeit zu überzeugen."

 

5.5.2021: Regierung legt Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vor. Siehe auch: "Covid-19-Ausnahmeverordnung passiert Rechtsausschuss." Außerdem: "Weitere Änderungen im Infektions-schutzgesetz." Epidemiologe Stefan Willich: "Die Notbremse in Deutschland ist nicht notwendig." 

 

4.5.2021: "Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung ... den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz in geänderter Fassung (19/27636) zur Annahme empfohlen. Ein Änderungsantrag der Koalitionsfrak-tionen sah auch die Aufnahme einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in den Entwurf vor. Für den Änderungsantrag stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke, die AfD-Fraktion stimmte dagegen, und die FDP-Fraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen wurde gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Über den Entwurf soll der Bundestag am Donnerstag abstimmen." Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurden an das Gerichtsvollzieher-schutzgesetz angeheftet. Die kurzfristig aufgenommenen Änderungen dienten Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen - es handelt sich um die "notwendig zu ergänzende Ermächtigungsgrundlage des Paragrafen 28c" des IfSG, die "schnellstmöglich in Kraft treten" solle. 

 

1.5.2021: "Der alleine an der Inzidenz festgemacht Automatismus verstößt gegen die Verfassung - Der SPD-Abgeordnete Florian Post über seine Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre, das Schließen von Außengastronomie und Kultur sowie Grundrechte von Geimpften." Post war neben einem Kollegen der einzige SPD-Abgeordnete, der gegen das Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt hat. Außerdem: Düsseldorf: "Verwaltungsgerichtspräsident kritisiert Merkel scharf - Die Bundes-Notbremse sei verfassungswidrig ... Zudem greift er Angela Merkel an und stellt ihr Verhältnis zum Rechtsstaat in Frage … ‚Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat … Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats'." 

 

29.4.2021Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse: Staatsrechtler Thomas Kingreen vertritt die FDP in Karlsruhe: Das 4. Bevölkerungsschutzgesetz verschöbe die "Koordinaten der verfassungsmäßigen Ordnung". Inzwischen laufen 111 (Nachtrag: 239) Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Außerdem: "Nach Votum über 'Bundesnotbremse' - Todesdrohungen gegen Bundestagsabgeordnete ... Das Bundeskriminalamt sieht aber keine Gefährdung für die Betroffenen." 

 

27.4.2021Verfassungsblog: "Die ‘Bundesnotbremse’ ist nicht zustande gekommen - Der Reform des Infektionsschutzgesetzes fehlt die Zustimmung des Bundesrates..." Prantls Blick: "Ein infiziertes Gesetz - So ein Gesetz gab es noch nicht. So ein Gesetz ist ohne Vorbild in der Geschichte der Bundesrepublik. Es ist ein Gesetz, das sich selbst zum Vollzug bringt ... all diese Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Handlungshorizont der Bürgerinnen und Bürger - sie treten automatisch in Kraft, sobald ein bestimmter Inzidenzwert gegeben ist. Sie treten in Kraft ohne jeden weiteren Vollzugsschritt, ohne jede weitere Anordnung, ohne einen Verwaltungsakt ... Es bedarf dazu nur der Feststellung des Inzidenzwertes durch das Robert-Koch-Institut ... 'eine Polizeiverfügung, die als Gesetz kostümiert ist' ... Wie weit geht eigentlich die Generaldisziplinierungsgewalt des Staates? Die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen setzt Differenzierung, also die Prüfung von Geeignetheit, Erforderlichkeit, und Zumutbarkeit voraus." Mehr als 65 Verfahren: "wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht." FDP präsentiert: "Klageschrift gegen 'Bundesnotbremse'."